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2.1.2 Voruntersuchungen und Sanierungsziele

Bevor die eigentliche Bodenmiete aufgesetzt wird, werden Laboruntersuchungen zur Abschätzung der biologischen Sanierbarkeit durchgeführt. Die prinzipielle Abbaubarkeit hängt stark von der Zusammensetzung der Kontaminationen ab. Andere Parameter, wie zum Beispiel die Korngrößenverteilung des Bodens können darüber Aufschluss geben, wie lange eine Sanierung dauern wird und wie groß der Anteil nicht abgebauter Residuen nach einer bestimmten Zeitspanne ist.

Diese Untersuchungen richten sich weitestgehend nach den Richtlinien der DECHEMA(1992) . Die Abbauversuche werden mit oder ohne Zuschlagsstoffe durchgeführt und nach maximal 28 Tagen beendet.

Bei den Laboruntersuchungen werden folgende Parameter gemessen [Kraß et al., 1999]:

Die Laboruntersuchungen werden leider nur im Idealfall vollständig durchgeführt. In der Realität sind bei fast sämtlichen Sanierungsfällen nur unvollständige Voruntersuchungen dokumentiert (vgl. Abschnitt 2.2.2).

Für das Sanierungsziel von MKW-Kontaminationen wird meistens ein Leitwert (Mindestanforderung) von 0,5 g/kg TS festgelegt [Lotter, 1995]. Allerdings fehlt eine bundeseinheitliche Regelung. Als Maßstab wird daher die so genannte Holland-Liste herangezogen [Anonymus, 1988]. Sie unterscheidet Referenzwerte(A), Prüfwerte(B) und Sanierungswerte(C). Die entsprechenden Werte für Mineralölkohlenwasserstoffe sind in Tabelle 2.1 angegeben.


Tabelle: Sanierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe in Böden nach der ,,Hollandliste`` [Anonymus, 1988]
SANIERUNGSWERTE MKW-KONZENTRATION
A-Wert (Referenzwert) $ 0,1 g/kg TS$
B-Wert (Prüfwert) $ 1 g/kg TS$
C-Wert (Sanierungswert) $ 5 g/kg TS$
   



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Oliver Loenker